Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Blitz KFZ-Sachverständiger, Mohammed Abushammala (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "Sachverständiger") und dem Auftraggeber (nachfolgend "AG").

Die Erstellung von Gutachten und sonstigen Leistungen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.

§2 Auftragserteilung und Vertragsschluss

Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erteilt werden und gelten als verbindlich. Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Sachverständigen zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Vertragsdurchführung erklärt werden.

Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen.

§3 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erstellung von KFZ-Gutachten und anderen sachverständigen Leistungen, insbesondere:

  • Unfallgutachten zur Schadensregulierung
  • Wertgutachten für Fahrzeuge
  • Kurzgutachten bei Bagatellschäden
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Kaufberatung und Fahrzeugbegutachtung
  • Leasingrückgabe-Gutachten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den genauen Verwendungszweck des Gutachtens anzugeben. Änderungen des Verwendungszwecks sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.

§4 Pflichten und Rechte des Sachverständigen

Der Sachverständige erstellt das Gutachten nach den geltenden Grundsätzen objektiv-unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen. Er garantiert eine fachgerechte Begutachtung, jedoch kein bestimmtes gewünschtes Ergebnis.

Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, die zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen würden.

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Sachverständigen, alle ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen durchzuführen sowie bei Beteiligten, Werkstätten, Behörden, Polizei und Versicherungen notwendige Auskünfte einzuholen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen kostenlos bereitzustellen
  • Den Schadenshergang vollständig und wahrheitsgemäß zu erläutern
  • Vorschäden, Altschäden und frühere Reparaturen zu benennen
  • Das Fahrzeug zur Besichtigung bereitzustellen
  • Erforderliche Vollmachten zu erteilen

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kann der Sachverständige vom Vertrag zurücktreten oder das vereinbarte Honorar anteilig in Rechnung stellen.

§6 Gutachtenerstellung und Aushändigung

Der Auftraggeber erhält in der Regel zwei Ausfertigungen des Gutachtens (Original mit Fotos und Duplikat mit Kopien). Eine Kopie verbleibt beim Sachverständigen.

Der elektronische Versand des Gutachtens per E-Mail ist möglich, wenn der Auftraggeber dem zustimmt.

Der Versand des Gutachtens erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Das Gutachten darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung des Gutachtens sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig.

§8 Vergütung des Sachverständigen

Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe gemäß der beim Sachverständigen einsehbaren Gebührentabelle oder nach gesonderter Vereinbarung.

Die Bemessungsgrundlage ist:

  • Bei Reparatur: Die kalkulierten Reparaturkosten
  • Bei Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis

Der Sachverständige kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

§9 Zahlungsbedingungen

Das Honorar ist grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alternativ kann die Zahlung bei Gutachtenabholung vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Bei nicht unerheblichem Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, nach erfolgloser Mahnung gerichtliche Schritte einzuleiten.

§10 Rechnungsprüfung und Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungen und Nachbesichtigungen werden als neue Aufträge behandelt und mit 25% des regulären Honorars abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§11 Haftung

Der Sachverständige haftet nach bestem Wissen für die von ihm erbrachten Leistungen. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei offensichtlichen Mängeln muss der Auftraggeber dem Sachverständigen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gutachtens Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Wird diese Frist versäumt, entfällt die Haftung für offensichtliche Mängel.

Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf 3.000.000 Euro, für Vermögensschäden auf 500.000 Euro begrenzt.

Schadensersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Übergabe des Gutachtens.

§12 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen (telefonisch, per E-Mail oder online) kann der Auftraggeber seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

Widerrufsadresse:

Blitz KFZ-Sachverständiger
B. Eng. Mohammed Abushammala
E-Mail: info@blitz-kfz-gutachter.com
Telefon: 017631788361

§13 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Verstoß gegen sachverständige Pflichten
  • Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers trotz Aufforderung
  • Unzumutbare Belastung für eine Vertragspartei

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen in Hannover.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§16 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2026

Blitz KFZ-Sachverständiger, B. Eng. Mohammed Abushammala

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